Betreuungshilfe (§30 SGB VIII)

Richtet sich an einzelne Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, wie z.B. Selbstwert- Motivations- oder Angststörungen, sozialer Rückzug oder Schulverweigerung. Dabei versuchen wir möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds die Jugendlichen einerseits zu unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie ihre Verselbständigung zu fördern.

Betreuungshilfe erscheint dann als eine geeignete Form der Unterstützung, wenn die Ressourcen zur Bewältigung der Entwicklungsschwierigkeiten in erster Linie bei dem Jugendlichen selbst verortet bzw. zu wecken sind oder dieser an einem Punkt der Verselbständigung steht, an dem die Einflussnahme der Eltern bisweilen eher als hinderlich wahrgenommen wird.
Ziele und Inhalte der Hilfe werden mit dem Jugendlichen gemeinsam konstruiert.